Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. Baumann FliesenDesign GbR

I. Allgemeine Vorbemerkungen zu Fliesen-, Platten-, Mosaik- sowie Natursteinarbeiten

1. Die Arbeiten werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik in Verbindung mit der DIN 18352 ausgeführt.

2. Fliesen und Platten, die nicht der Sorte 1 entsprechen, können mit Fehlern behaftet und nicht normgerecht sein.

3. Geringfügige Abweichungen untereinander und gegenüber Mustern sind auch bei Sorte 1 möglich. Insbesondere in Bezug auf Farbe, Dekor und Struktur. Des Weiteren neigen bestimmte Glasuren zu Haarrissen, welche den Gebrauchswert der Fliese nicht einschränken.

4. Fliesen mit rustikaler Form können nicht entsprechend der DIN 18202 sowie dem Merkblatt „Höhendifferenzen bei Fliesen- und Plattenbelägen“ des ZDB verlegt werden. Gleichmäßig breite Fugen können hier nicht gewährleistet werden. Höhenversätze innerhalb des Belages sind unvermeidbar.

5. Bei großformatige Fliesen oder Platten können durch die zulässigen Materialtoleranzen Höhenversätze in der Belagskonstruktion entstehen.

6. Durch unterschiedliche Baustellenbedingungen können sich Farbschwankungen bei hydraulisch erhärtendem Fugenmörtel einstellen.

7. Bei Natursteinen sind materialbedingte Abweichungen bezüglich Farbe, Zeichnung, Struktur und Gefüge (Aderungen, Poren, offene Stellen, Einsprengungen) zulässig und stellen keinen Mangel dar.

8. Für Schäden an Fliesen- und Plattenbelag sowie Fugen durch unsachgemäße Reinigung oder Lüftung wird keine Gewährleistung übernommen. Der Auftraggeber hat sich vor Reinigung darüber zu informieren, welche Mittel angewandt werden dürfen. Natursteine im Außenbereich sind regelmäßig, z. B. durch Abspritzen zu reinigen.

9. (Elastische Fugen) Silikonfugen sind Bewegungsfugen und daher von der Gewährleistung ausgeschlossen. Gerne bieten wir Ihnen hierzu einen Wartungsvertrag an.

10. Der Vorrat von Reservefliesen wird empfohlen.

11. Vom Auftraggeber bereitgestelltes Material (insbesondere Fliesen, Platten und Natursteine) ist zu prüfen und schriftlich zur Verlegung freizugeben.

II. Allgemeines

1. Allen Vereinbarungen, Angeboten und Lieferungen, auch den künftigen Vereinbarungen, Angeboten und Lieferungen liegen unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen zu Grunde. Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich festzuhalten oder durch uns schriftlich zu bestätigen.

2. Es gelten die Bestimmungen des BGB.

3. Sofern Geschäftsbedingungen des Auftraggebers entgegenstehen, erkennen wir diese nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich zugestimmt. Im Übrigen gelten unsere Geschäftsbedingungen auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistungen an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen.

4. Sind oder werden einzelne Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Falle gelten die gesetzlichen Regelungen.

III. Angebot/Annahme

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahme erfolgt durch Unterzeichnung der Auftragsbestätigung von beiden Seiten. Die vom Auftraggeber unterzeichnete Auftragsbestätigung ist ein bindendes Angebot. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen.

IV. Preise/Vergütung

1. Die im Angebot und in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise sind Einheitspreise und, soweit ein Pauschalpreis nicht ausdrücklich vereinbart ist, keine Pauschalpreise. Unsere Leistungen werden nach Aufmaß, Stunden- und Materialaufwand zu unseren Einheits- und Materialpreisen sowie Stundenlöhnen, soweit nicht ausdrücklich andere Preise und Stundenlöhne vereinbart sind, abgerechnet.

2. Zusätzliche, mündlich oder schriftlich in Auftrag gegebene Arbeiten bzw. erforderlich werdende Stundenlohnarbeiten, werden laut Angebot und Auftragsbestätigung nach Rücksprache mit dem Auftraggeber zu unseren Einheitspreisen lt. Angebot bzw. Auftragsbestätigung verrechnet.

3. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Einheitspreisen nicht enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen zusätzlich ausgewiesen.

V. Zahlung/Rechnung

1. Nach den gesetzlichen Regelungen sind Forderungen aus Rechnungen sofort fällig. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug (nach 14 Tagen ab Rechnungsdatum), können wir eine Nachfrist zur Zahlung von 7 Tagen gewähren, danach haben wir Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe der in § 288 BGB genannten Zinssätze nebst 3,00 € Mahnkosten je Mahnung.

2. Wir dürfen Abschlagszahlungen bei Materialbeschaffung / Lohnaufwand oder Leistungsfortschritt des von uns gefertigten Werkes verlangen. Abschlagszahlungen sind in voller Höhe zu entrichten.

3. Bei Zahlung innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto.

VI. Abnahme unserer Leistung/Gefahrenübergang

1. Nach Auftragsdurchführung (auch teilweise) machen wir dem Auftraggeber über die Fertigstellung unserer Leistungen Mitteilung durch Abschlags- bzw. Schlussrechnung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, unsere Leistungen abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Das Werk gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber unsere Leistungen nicht innerhalb von sieben Tagen abnimmt oder durch Ingebrauchnahme (dies gilt auch für Teilleistungen).

2. Ab dem Tag der Abnahme unserer Leistungen geht die Gefahr auf den Auftraggeber über.

VII. Mängelhaftung (entspricht ehem. Gewährleistung)

1. Etwaige Beanstandungen oder Mängel sind unverzüglich schriftlich oder per E-Mail oder Telefax mitzuteilen. Mängelrügen, Beanstandungen und Anregungen sind an unsere Betriebsanschrift zu richten.

2. Mängel sind unverzüglich, offenkundige Mängel sofort zu rügen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers soll vermeiden, dass Mängel sich vertiefen, zu weiteren Mängeln oder Folgeschäden führen.

3. Soweit ein Mangel an unserer Werkleistung vorliegt, wird nach einem Vorort-Termin eine angemessene Nachfrist zur Nachbesserung innerhalb von 14 Tagen vereinbart.

4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, angemessene Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen.

5. Darüber hinaus kann der Auftraggeber Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen, sofern die Mängel auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung / Mängelhaftung angelastet werden kann, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche richtet sich nach § 634a BGB.

VIII. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

Stand: Dezember 2017

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